Antragsformulare für die Betreuung im Freizeitbereich finden Sie unten bei Downloads sowie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Alle erforderlichen Unterlagen werden direkt in der Schule bzw. bei der
Leitung des Freizeitbereiches eingereicht. Wir leiten diese dann ans
Jugendamt weiter.
Sobald die Bewilligung in Form eines Gutscheines vorliegt, schließt das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) mit Ihnen einen Vertrag ab.
Für den Vertragsabschluss senden Sie uns den Gutschein bitte per Mail
zu oder geben ihn im Leitungsbüro/Kinderhaus ab. Sobald der Vertrag
ausgefertigt ist und von Ihnen unterschrieben werden kann, werden wir
Sie informieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihr Kind erst betreuen
können, wenn uns der Gutschein vorliegt.